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FÜR IHRE SICHERHEIT

EVAKUIERUNG

Wir sind Evakuierungsbeauftragte gemäß § 25 Abs. 4 AschG, AStV § 44a

Wenn weder ein Brandschutzbeauftragter bestellt oder eine freiwillige Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist, muss eine Person benannt und geschult werden, die mit der Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut ist und zu folgenden Aktivitäten in der Lage ist:

1.

Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

2.

Kontrolle, ob im Alarmfall alle Arbeitnehmer die Arbeitsstätte verlassen haben

3.

Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall

Als Evakuierungsbeauftragte wissen wir was zu tun ist!

Überlassen Sie die Sicherheit Ihres Unternehmen nicht dem Zufall, sondern Fachleuten!

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

Zwei Hände beschützen eine kleine Blume im Wald.

Sicherheit

Eine Hand stoppt den Dominoeffekt. Das Umfallen der Dominosteine wird gestoppt.

Prävention

Verteidigung

Eine Gruppe Menschen hält die Hände zusammen, verbinden sich, arbeiten Hand in Hand.

Training und Coaching